Das Lasergeschwindigkeitsmessgerät "LAVEG" wird von der Firma Jenoptik AG hergestellt.
Es handelt sich um ein sogenanntes "Standardisiertes Messverfahren"und gilt grundsätzlich als sicheres Messverfahren.
Das Gerät verfügt jedoch nicht über ein optisches Aufzeichnungsgerät, d.h. es erfolgt keine foto- oder videografische Dokumentation der einzelnen Messung.
Damit die Messung auch dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wird, bedarf es besonderer Aufmerksamkeit der Messbeamten. Im Verfahren kommt deshalb dem Zeugenbeweis, d.h. der Vernehmung von Messbeamten, Protokollführer und/oder Anhaltepersonal entscheidende Bedeutung zu.
Bei einer Entfernung von beispielsweise 254 Metren beträgt der Wirkungsbereich des Laserstrahls ca. 1,78 Meter. Für eine verwertbare Messung kommt es deshalb auf die Sorgfalt des Messbeamten an und u.a. auch auf die Feststellung, ob sich weitere Fahrzeuge im Zielerfassungsbereich des Laserstrahls aufgehalten haben könnten.