Hier können sie die Gebühren für einen einen Zivilprozess mit einem Gegenstandswert bis 65.000,- EUR berechnen lassen.
Es wird von einer durchschnittlichen Angelegenheit ausgegangen.
Das Anwaltshonorar für die 1. Instanz ist berechnet aus einer Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 zzgl.
Terminsgebühr 1,2, Auslagenpauschale und 19% MwSt. Hinzu kommen 3 Gerichtsgebühren.
Das Anwaltshonorar für die 2 Instanz ist berechnet aus einer Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 zzgl.
Terminsgebühr 1,2, Auslagenpauschale und 19% MwSt. Hinzu kommen 4 Gerichtsgebühren.
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