Anwaltliche Beratung für Personen mit geringen Einkünften
Falls Sie keine oder nur geringe Einkünfte haben, können Sie beim Amtsgericht, dass für Ihren Wohnsitz zuständig ist, einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.
Genau genommen handelt es sich um eine fast kostenlose Rechtsberatung, denn der Ratsuchende muss eine Gebühr von EUR 15,- an den Anwalt zu entrichten.
So wird es auch Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen ermöglicht, z.b. den Hartz IV-Bescheid (Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld) vom Fachmann prüfen zu lassen.
Sie drucken den Antrag aus und füllen alle erforderlichen Felder aus, die "Ausfüllhinweise" helfen dabei.
Mit dem ausgefüllten Antrag begeben Sie sich zu dem Amtsgericht, welches für Ihren Wohnsitz zuständig ist, in Erfurt beispielsweise zum Justizzentrum Rudolfstraße auf dem Petersberg.
Neben dem ausgefüllten Antrag müssen Sie im Regelfall folgende Unterlagen dort vorlegen:
- den vollständig ausgefüllten Antrag,
- die letzten 3 Gehalts-/Lohnscheine, Rentenbescheide und/oder aktuellen ARGE/Jobcenter-Bescheid, Sozialhilfebescheid usw.,
- einen aktuellen Kontoauszug,
- Ihren Mietvertrag,
- Nachweis über monatliche Zahlungsverpflichtungen (z.B. Strom, Versicherungen, Kredite, Unterhalt usw.) und
- Unterlagen der Sache, für die Beratungshilfe beantragt wird.
Die Sprechzeiten der Amtsgerichte sind meist Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und Dienstags zusätzlich von 13.30 Uhr - 16.15 Uhr.
Eine Gewähr für die Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.
Im Zweifel rufen Sie bitte vorher beim zuständigen Gericht an.
Eine Liste mit den Adressen und Telefonnummern der Thüringer Amtsgerichte finden Sie in unserem Servicebereich.
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