Beratungsschein - so funktionierts
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Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
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* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Ein Fahrradfahrer wurde in Bayern mit einer BAK von 1,7 Promille gestoppt.
Der Kfz-Führerschein wurde ihm entzogen, doch damit nicht genug: Die Landeshauptstadt München untersagte ihm zudem, Fahrräder auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.
Grund hierfür war, dass die Landeshauptstadt ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. "Idiotentest") in Bezug auf die Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern gefordert hatte, welches er nicht vorlegte.