Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
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* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
"Städte kassieren teils Millionen mit Blitzern"
so die Überschrift eines Artikels der Thüringer Allgemeinen vom 11. Mai 2012.
Der Artikel berichtet darüber, welche Thüringer Städte und Kommunen eigene Geschwindigkeitsmessanlagen betreiben, wodurch auch nach Abzug der Sach- und Personalkosten nicht unerhebliche Einnahmen Einnahmen erzielt werden.
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