Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
Sozialrecht |
Privatinsolvenz |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|
|
* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Der Thüringer Rechnungshof* hat in den vergangenen Jahren bei fünf Landkreisen und zwei kreisfreien Städten und den dazugehörigen ARGEn bzw. Jobcentern Prüfungen zum Vollzug des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) bzw.
des SGB II (Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende), also Sozialgeld und Hartz IV, durchgeführt.
Das erschreckende Ergebnis: Nur durchschnittlich etwa einer von 5 Bescheiden war korrekt.
Weiterlesen...